Seminarangebot:
Zulässigkeit von Verhandlungen mit den Bietern - unter welchen Voraussetzungen?

Kennziffer 0325V020
Zielgruppe Erfahrene Dienstkräfte in der Verwaltung, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig sind und über Grundlagenkenntnisse im Vergaberecht verfügen
Veranstaltungsort Rostock
Termin 27.03.2025
Referent/in Herr Klaus Petersen

ehemaliger FB-Leiter Vergabewesen GMSH Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR,
bis 1999 Landesverwaltung Schleswig-Holstein u.a. im Bildungs- und Wirtschaftsministerium,
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Teilnahmeentgelt 233,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 27.02.2025
Seminarinhalte
Verhandlungen: Wenn, dann aber rechtssicher und erfolgreich!
 
Nur unter bestimmten Voraussetzungen lässt das Vergaberecht die formloseste Form der Vergabe
von öffentlichen Aufträgen zu. Das Verhandlungsverfahren nach der VgV und die Verhandlungsvergabe nach der UVgO eröffnen die Möglichkeit, mit Bietern über ihre Angebote zu verhandeln. Diese Spielräume gilt es in der Praxis zu erkennen und durch Verhandlungen, anzuwenden und rechtssicher ausschöpfen.
 
Im Seminar werden die gesetzlichen Vorgaben erläutert und anhand vieler Hinweise aus der Praxis vertieft und verfestigt. Schwerpunkt: Liefer- und Dienstleistungen.
 
 
Inhalte:
 
Grundsatz des Verhandlungsverbotes
Vergaberechtliche Grundlagen der entsprechenden Verfahrensarten
Was darf verhandelt werden?
Vorbereitungen, Einladungen zu Verhandlungen
Durchführung der Verhandlungen
Finales Angebot
Dokumentation
 
 
Bitte bringen sie mit: VgV, GWB (Teil 4), UVgO
Download Seminarangebot als PDF

 

Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0325V020
Thema: Zulässigkeit von Verhandlungen mit den Bietern - unter welchen Voraussetzungen?
Termin: 27.03.2025
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