Kennziffer | 0925F100 |
Zielgruppe | Mitarbeiter der Fachbereiche Finanzen, Haushalt und Kasse sowie solche der Rechts-, Wirtschafts- und Rechnungsprüfungsämter |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 18.09.2025 |
Referent/in | Herr Christoph Lehmitz LEHMITZ - Kommunal- und Unternehmensberatung |
Teilnahmeentgelt | 219,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 21.08.2025 |
Seminarinhalte |
Die Bilanzierung und Buchhaltung städtebaulicher Förder-, Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen unterliegt zahlreichen Spezifika des Gemeindehaushaltsrechts. Fragen ergeben sich insbesondere
hinsichtlich der Bilanzierung, Bewertung und Fortschreibung derartiger Maßnahmen im Haushalts-
und Rechnungswesen der Gemeinden. Zudem sind zahlreiche buchhaltungsrelevante Sachverhalte
zur Darstellung der wirtschaftlichen Vorgänge der städtebaulichen Maßnahme zu erfassen.
Das Seminar zeigt die Behandlung städtebaulicher Maßnahmen innerhalb der Buchhaltung der Gemeinde sowie ihre Abbildung im Jahresabschluss und im Haushaltsplan. Die Vorgehensweise der Überleitung, bilanziellen Darstellung und Buchhaltung wird exemplarisch vorgestellt und mit den Teilnehmenden erörtert.
Inhalte:
♦ Rechtsverhältnisse, Verpflichtungen und Leistungen zwischen Gemeinde,
Sanierungs- oder Fördervermögen und Träger/Treuhänder
♦ Bilanzierung des Vermögens und der Schulden für städtebauliche Maßnahmen
♦ Bewertung und Fortschreibung spezifischer Vermögensgegenstände und Schulden städtebaulicher Maßnahmen
♦ Überleitung der Abrechnung in das Rechnungswesen der Kommune
♦ Buchhaltung und Haushaltsplanung für städtebauliche Maßnahmen
♦ Kosten- und Finanzierungsübersicht und Jahresabschluss
♦ Interne Dienstanweisungen und Richtlinien zur bilanziellen Behandlung
städtebaulicher Maßnahmen
Bitte bringen Sie mit: Jeweils gültige kommunale Haushalts- und Kassenverordnung, Kommunalverfassung, Verwaltungsvorschriften und Leitfäden zur kommunalen Bilanzierung
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