Kennziffer | 1125H230 |
Zielgruppe | Beschäftigte, die Befragungen im Rahmen des Bußgeldverfahrens durchführen |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 18.–19.11.2025 |
Referent/in | Herr Uwe Rüffer Diplom-Kriminalist, Supervisor (SG), Verhaltenstrainer |
Teilnahmeentgelt | 326,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 21.10.2025 |
Seminarinhalte |
Befragungen im Rahmen des Bußgeldverfahrens sind ein wesentliches Mittel der Wahrheitsermittlung und Beweissicherung. Der betroffene Bürger erlebt das Verfahren häufig als Gefahr einer (finanziell, materiell...) nicht unerheblichen Bestrafung.
Für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter kann sich so die Gesprächsführung, erst recht die Wahrheitsermittlung, kompliziert gestalten. Mögliche unangenehme Folgen sind z. B. langfristige Verfahren oder Verwaltungsgerichtsklagen.
Das Seminar will aufzeigen, welche praxisbezogenen Methoden die wissenschaftliche Kriminalistik für die Befragung im Bußgeldverfahren zu bieten hat, welche Schlussfolgerungen der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin aus bestimmten Verhaltensweisen ableiten kann und welche Möglichkeiten sich im Gespräch ergeben, um drohende gerichtliche Verfahren zu umgehen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der praxisrelevanten Darstellung und spielerischen Erprobung von Befragungstechniken und der Bewertung der Ergebnisse.
Inhalte:
♦ Modell der Befragung im Bußgeldverfahren (Befragung als rekursiver Prozess)
♦ Kommunikationsregeln erfolgreichen Befragungsverhaltens
♦ Taktik kriminalistischer Gesprächsführung
• Vorbereitung, Planung
• Analyse des Befragten
• Informationssammlung während des Kontaktaufbaus
• Befragungstechnik des kognitiven Interviews
• Umgang mit Aussagewiderstand
• Befragungsstrategien und -taktiken bei Aussagewiderstand
♦ Dokumentation
♦ Diskussion |
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