Kennziffer | 0525B040 |
Zielgruppe | Beschäftigte der Bau- und Planungsämter sowie der Bauaufsichtsbehörden; Stadtplaner und Stadtplanerinnen sowie Architekten und Architektinnen, die mit der Thematik befasst sind. |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 14.–15.05.2025
1. Tag 10.00-17.00 Uhr |
Referent/in | Herr Günter Zuschlag
Kreisbaudirektor a.D. |
Teilnahmeentgelt | 330,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 16.04.2025 |
Seminarinhalte |
Im Seminar lernen Sie nachbarschützende Vorschriften im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht leichter zu erkennen. Sie erhalten einen Überblick über entsprechende Vorschriften und deren Auswirkungen. Das ist von besonderer Bedeutung, da die Bauaufsichtsbehörde zunehmend aufgefordert wird, bei nachbarlichen Baurechtsverstößen ordnungsbehördlich tätig zu werden.
Der Referent trägt Ihnen die Schwerpunkte nicht nur vor, sondern diskutiert diese mit Ihnen. Praktische Beispiele aus der täglichen Praxis mit Hinweis auf entsprechende Rechtsprechung ergänzen die Ausführungen.
Inhalte:
♦ öffentliches Baurecht und Abgrenzung zum Zivilrecht
♦ Bauantrag und Baugenehmigung
• Ausnahmen und Befreiungen/Abweichungen insbesondere unter dem Aspekt ♦ der Nachbarbeteiligung
• Baugenehmigung, Baubeginn
♦ Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte insbesondere durch den Nachbarn
vorläufiger Rechtsschutz
♦ öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz
♦ zivilrechtlicher Nachbarschutz
♦ Schutznormlehre und Rücksichtnahmegebot
♦ allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
♦ nachbarschützende Vorschriften im Bauplanungsrecht (§§ 30, 31, 33 bis 35 BauGB)
♦ nachbarschützende Vorschriften im Bauordnungsrecht
♦ Rechtsschutz des Nachbarn in der Genehmigungsfreistellung und im vereinfachten Genehmigungsverfahren
♦ Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde
• Opportunitätsprinzip
• Rechtsanspruch des Nachbarn auf behördliches Einschreiten |
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