Seminarangebot:
Erhebung von Schullastenausgleichsbeiträgen nach der Schullastenausgleichsverordnung M-V

Kennziffer 0524F530
Zielgruppe Beschäftigte in den Schulverwaltungen und den Finanzabteilungen, die mit der Ermittlung des Schullastenausgleiches befasst sind
Veranstaltungsort Greifswald
Termin 27.05.2024

08.00 - 15.00 Uhr

Referent/in Herr Dirk Schartow

Finanzmanager des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Teilnahmeentgelt 204,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 29.04.2024
Seminarinhalte
Die Doppik macht auch vor der Ermittlung des Schullastenausgleiches nicht halt. So wurde die Schullastenausgleichsverordnung im Jahr 2014 neu gefasst und auf doppische Ermittlungsgrundlagen gestellt.
 
Der Referent gibt einen Überblick über die Neuerungen der SchLaVO und stellt Ihnen die Berechnung des Schullastenausgleichs an einem realen Beispiel vor. Weiterhin lernen Sie die Stellschrauben der Berechnungsgrundlagen, die sich aus den doppischen Ermittlungsgrundlagen ergeben, kennen.
Ebenso werden Fragen des formellen Erhebungsverfahrens diskutiert.
 
Alles in Allem erhalten Sie im Seminar das Rüstzeug zur Anwendung der SchLaVO M-V.
 
Ihre spezifischen Themenwünsche oder Fragen übermitteln Sie uns bitte vorab,
gern zusammen mit Ihrer Anmeldung.
 
 
Inhalte:
 
Überblick über den rechtsrahmen des Schullastenausgleichs und die SchLaVO M-V
und deren Zielrichtung
Teilergebnishaushalt des Vorjahres für das jeweilige Produkt als Ermittlungsgrundlage
Berechnungsbeispiel anhand einer realen Teilergebnisrechnung
zeitliche Abläufe der Ermittlung des Schullastenausgleichs
Stellschrauben der Ermittlung; Was kann mein Ergebnis beeinflussen?
Verfahren der Erhebung
Probleme und Fragen der Teilnehmenden
 
 
Bitte bringen Sie mit:      Auszug SchulG (§§ 109-115) SchLaVO M-V, GemHVO-Doppik, Taschenrechner
wichtige Hinweise

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