Seminarangebot:
Die Bestattung durch die Ordnungsbehörde nach dem Bestattungsgesetz M-V

Kennziffer 0724G150
Zielgruppe Beschäftigte, die Bestattungen nach dem BestattG M-V veranlassen
Veranstaltungsort Rostock
Termin 01.07.2024
Referent/in Herr Prof. Dr. Torsten F. Barthel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Justiziar der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V
Teilnahmeentgelt 248,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 03.06.2024
Seminarinhalte
Durch das Bestattungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Regelungen hinsichtlich der Bestattung Verstorbener durch die Ordnungsbehörde getroffen worden.
 
Immer dann, wenn Verstorbene keine ausreichende Vorsorge getroffen haben, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder ermittelt werden können, wenn Angehörige ihrer Pflicht zu bestatten nicht nachkommen, in all diesen Fällen ist die Ordnungsbehörde zuständig, die Bestattung zu veranlassen.
 
Diese schwierige Aufgabe berührt mehrere Rechtsgebiete, nämlich das Bestattungsrecht, das Verwaltungsvollstreckungsrecht und das Gebührenrecht.
 
In diesem Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um rechtssicher und zügig handeln zu können.
 
 
Inhalte:
 
Gefahrenabwehr und Nachlasssicherung
Ermittlung Bestattungspflichtiger
Durchführung der Ordnungsamtsbestattung als Ersatzvornahme, insbesondere sog. „zweiaktiges Verfahren“ nach VG Schwerin
Erlass von Ordnungsverfügungen
Vorgehensweise bei alleinstehenden Verstorbenen
Kostenbescheid und Vollstreckung
Zivilrechtliche Ansprüche der Behörde gegen die Erben
Ersatzansprüche gegenüber dem Sozialamt (§74 SGB XII)
Bestattung von Flüchtlingen
 
 
Bitte bringen Sie mit: BestattG M-V

 
wichtige Hinweise

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