Kennziffer | 1025G180 |
Zielgruppe | Mitarbeiter von Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörden, die im Alltag mit der Frage von Abschleppmaßnahmen betroffen sind |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 01.10.2025 |
Referent/in | Herr Christoph Balzer
Ehem. Ordnungsamtsleiter, Dozent, Berater, Fachbuchautor, Fachlicher Leiter Bundeskongress Kommunale Ordnung und Kommunale Verkehrssicherheit des Behörden Spiegels
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Teilnahmeentgelt | 223,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 03.09.2025 |
Seminarinhalte |
Mit der Umsetzung oder dem Abschleppen eines Fahrzeuges kann die Arbeit in der zuständigen
Behörde erst richtig anfangen.
Das Seminar gewährt einen tieferen Blick in die Vollstreckbarkeit von Abschleppanordnungen und
stellt das Verwaltungsverfahren detailliert dar. Die Besonderheiten von Verwahrung und Herausgabe
der Fahrzeuge wird ebenso behandelt, wie der Umgang mit angefallenen Kosten. Es baut auf den Erfahrungen der Teilnehmenden auf und bietet anhand von Beispielen eine praxisnahe Wissensvermittlung.
Die Teilnehmenden sollten das Grundseminar Abschleppen für Ordnungsbehörden besucht haben. Alternativ ist eine große Praxiserfahrung im Bereich Abschleppen mit Grundkenntnissen des Verwaltungsrechts notwendig, um die Inhalte einordnen zu können.
Inhalte:
♦ Vollstreckung des Abschleppens
• Verfahren und Voraussetzungen
• Fristen
♦ Verwahrung und Herausgabe der Fahrzeuge
• Voraussetzungen
• Möglichkeiten der Zurückbehaltung
♦ Verwertung der Fahrzeuge
• Verfahren und Vorgehen
♦ Kosten für Verwahrung und Verfahren
• Welche Kosten kann ich dem Betroffenen in „Rechnung stellen“?
♦ Fälle aus der Praxis
• Fallbearbeitung
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