Kennziffer | G901 |
Zielgruppe | Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Ordnungsämter und der Polizei; Verkehrsüberwacher und –überwacherinnen, Ermittlungs- und Vollzugskräfte, Aufgrund der Themenbreite eignet sich das Seminar für Einsteiger und Fortgeschrittene |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 1 Tag |
Referent/in | Herr Norbert Vechtel
Leiter der Straßenverkehrsbehörde Münster |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Das widerrechtliche Halten bzw. Abstellen von Fahrzeugen gehört aufgrund seiner Häufigkeit zu den drängenden und ärgerlichen Problemen in vielen Kommunen. Unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und der gesetzlichen Bestimmungen erhalten Sie Rechtssicherheit und erfahren, wie Sie die Verursacher erfolgreich finanziell in Anspruch nehmen und Schadensersatzforderungen abwehren. Auf Wunsch erörtert der Referent auch die ordnungswidrigkeits- und straßenverkehrsrechtlichen Aspekte.
Die Grundsätze der Verkehrsüberwachung mit den zentralen Bestimmungen des Verkehrsrechts werden erläutert und vermitteln Ihnen Sicherheit für schwierige Auswahlentscheidungen zu den Handlungsmöglichkeiten „ Dulden?, Verwarnen?, Abschleppen?“.
Ein in der Praxis bewährter Formularteil sowie Vorschläge zur Qualitätssicherung und zu deeskalierendem Verhalten runden das Seminar ab.
Inhalte:
♦ Grundsätze der Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr
♦ Rechtsgrundlagen für Abschleppmaßnahmen
♦ zwangsweise Durchsetzung der einschlägigen Maßnahmen
♦ Abschleppvorgänge nach Abfall-, Wasser - und Naturschutzrecht, abgemeldete Fahrzeuge
♦ Abschleppen von Privatgrundstücken, Privatrechtsfälle
♦ unberechtigte Sondernutzungen, Werbefahrzeuge
♦ haftungsrechtliche Fragen (Falschparker als Schadensverursacher, Kommune/Polizei als Verantwortliche für Schäden am abgeschleppten Fahrzeug)
♦ Abschleppkosten und -gebühren, Auslagen
♦ Zurückbehaltungsrecht kostengünstig und erfolgreich durchsetzen
♦ Einsatz der Park-/Autokralle, abgebrochene Abschleppvorgänge (sogenannte Leerfahrten)
♦ Sonderfälle (z. B. ortsrechtliche Bestimmungen, nachbar- und zivilrechtliche Probleme, Verwertung, Umsetzen von Fahrrädern)
♦ Musterformulare zur Anwendung in der kommunalen und polizeilichen Praxis
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