Kennziffer | S939 |
Zielgruppe | |
Veranstaltungsort | Inhouse |
Dauer | 1 Tag |
Referent/in | Frau Simone Krauskopf Volljuristin, Rechtsanwältin, Dipl.-Sozialpädagogin |
Teilnahmeentgelt | auf Anfrage Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Seminarinhalte |
Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ist eine alltägliche Aufgabe der Jugendämter. Inobhutnahme erfolgt vom Säugling bis zum Fast-Erwachsenen.
Im heute geltenden Kinder- und Jugendhilfegesetz wird explizit der sozialpädagogische Charakter bei der Durchführung des § 42 SGB VIII hervorgehoben. Der Gesetzgeber hat minderjährige Hilfesuchende mit einem subjektiv-öffentlichen Rechtsanspruch auf eine öffentliche Unterbringung ausgestattet und während der Inobhutnahme hat die Klärung der Situation gemeinsam mit dem jungen Menschen zu erfolgen.
In diesem Seminar besprechen Sie die Rechtsgrundlagen, das Verfahren und den Ablauf bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. So können Sie rechtlich sicher handeln!
Inhalte:
♦ öffentliche Jugendhilfe – Jugendamt
• Rechtsgrundlagen
• Verfahren – Gefährdungseinschätzung, Intervention
• praktischer Ablauf
• Beteiligung der betroffenen Familien
♦ freie Jugendhilfe – stationäre Kriseneinrichtung
• Organisation, Ausstattung
• Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
• Hilfe- und Schutzkonzept
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